Über das Formular können nur Folgemedikamente, die Sie bereits durch uns bekommen haben, bestellt werden (Dauermedikation).
Wiederholungsüberweisungen können wir auch nur für uns bereits bekannte regelmäßige Behandlungsvorgänge ausstellen.
Wiederholungsrezepte oder Wiederholungsüberweisungen können aus organisatorischen Gründen leider nicht während der Sprechstunde ausgestellt werden. Sie können diese gern über diese Website, telefonisch auf unseren Anrufbeantworter oder per "Zettel im Briefkasten" vorbestellen. Ihr Rezept ist am 3. Werktag nach Bestellung verfügbar.
Rezeptausgabe oder eRezept Versand erfolgt nur, wenn Ihre Gesundheitskarte (eGK) einmal im Quartal bei uns eingelesen wurde.
Über das Formular erfolgt KEINE Beantwortung von medizinischen Anfragen/ Terminänderungen/ Terminwünschen. Bitte wenden Sie sich dazu telefonisch an uns.
eRezept
Der Gesetzgeber führt das elektronische Rezept ab den 01.01.2024 verpflichtend ein.
Ausgenommen sind Privatversicherte sowie bestimmte Produktgruppen wie Verbandsmittel, Hilfsmittel, Teststreifen und Betäubungsmittel.
Was ändert sich für Sie:
Sie bekommen kein „rosa Rezept“ mehr
Rezepte können für Apotheken nicht mehr hinterlegt werden
Rezepte werden digital hinterlegt und sind mit der Versichertenkarte in der Apotheke abrufbar bzw. können über die eRezept App der gematik bei Ihrer Wunschapotheke bestellt werden
In der App können mehrere Angehörige hinterlegt werden